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(WEG Verwaltung)

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Hausverwaltung?

Die Anzahl der Wohneinheiten beeinflusst direkt die Kosten der Hausverwaltung. Je größer die Wohnanlage, desto mehr Arbeit und Ressourcen werden benötigt. In Deutschland bewegen sich die Kosten in der Regel im Bereich von etwa 15 bis 40 Euro pro verwalteter Wohneinheit im Monat. Bei uns von 25 - 35 Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer.

Wie finde ich die passende Hausverwaltung in Berlin?

Sie können uns gerne eine kostenlose Anfrage in wenigen Schritten über das Formular schicken und wir werden Ihnen sofort bei Ihrer Suche helfen! Sie können aber auch nach Hausverwaltungen in Berlin recherchieren, nach guten Google Rezensionen Ausschau halten, Empfehlungen von anderen Eigentümern einholen oder sich an Immobilienverbände und -organisationen wenden, um Empfehlungen zu erhalten.

Kann sich der Preis ändern, nach dem ich ein Angebot erhalten habe?

Nein, der Preis bleibt fest und wird nicht erhöht, es sei denn, es gibt eine Änderung der Anzahl der Wohneinheiten oder der Leistungen. Festpreisgarantie!

Wie lange dauert es, bis ich ein Angebot erhalte?

Das unverbindliche Preisangebot sofort, das verbindliche nach Prüfung binnen weniger Tage, versprochen!

Welche Leistungen umfasst die Hausverwaltung?

Die Leistungen umfassen grundsätzlich die ordnungsgemäße Verwaltung mit u.a. Buchhaltung, Bewirtschaftung, die Verwaltung der Gelder und des Vermögens, die Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen. Bei uns ist die App und die hybride Eigentümerversammlung ebenfalls im Preis enthalten.

Wie kommuniziert die Hausverwaltung mit den Mietern?

Im Normalfall telefonisch oder per E-Mail, neu und immer mehr durch die App, gerne aber auch persönlich. Faxe nehmen wir auch.

Von wem erhalte ich ein Angebot?

Das Angebot dieser Seite stammt von dydo Immobilien & Hausverwaltung aus Berlin Steglitz.

Was ist, wenn es Probleme mit der Hausverwaltung gibt?

Immer zuerst das Gespräch mit den Verantwortlichen der Hausverwaltung suchen, das führt in fast allen Fällen zu einer sehr guten und einvernehmlichen Lösung. Falls das nicht erfolgreich sein sollte, nach neuem WEG Recht die Bestellung widerrufen und eine einvernehmliche Auflösung des WEG Vertrags vereinbaren. Nur in sehr schwerwiegenden Fällen ist es ratsam, sich an Fachverbände oder Kanzleien für Immobilienrecht zu wenden.